Arbeitsrecht
4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedenen Wegen beendet werden und zwar durch:
- Einvernehmliche Aufhebung
- Zeitablauf bei befristeten Arbeitsverträgen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht ausdrücklich oder stillschweigend verlängert wurde
- Kündigung bei unbefristetem Arbeitsvertrag, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird und ein angemessener Kündigungsgrund vorliegt
- Tod oder komplette Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
Besteht das Arbeitsverhältnis wenigstens ein Jahr, hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf Abfindung. Zudem können ihm Urlaubsabgeltung, Heimkehrkosten und ggf. Schadensersatz zustehen.