Arbeitsrecht, Kündigungsgrund, Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht

4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedenen Wegen beendet werden und zwar durch:

Besteht das Arbeitsverhältnis wenigstens ein Jahr, hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf Abfindung. Zudem können ihm Urlaubsabgeltung, Heimkehrkosten und ggf. Schadensersatz zustehen.