Immobilienrecht
1. Entwicklung der Erwerbsmöglichkeiten
Ursprünglich war es ausschließlich Staatsangehörigen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und der übrigen Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats (GCC) möglich, Grundstücksrechte in den VAE zu erwerben. Angehörige anderer Nationalitäten konnten Wohn- und Gewerbeflächen lediglich anmieten.
Eine erste Liberalisierung zeichnete sich im Jahr 1999 ab, als die Regierung des Emirats Dubai beschloss, dass nunmehr jedermann ohne Rücksicht auf die Nationalität in speziell ausgewiesenen Zonen sogenannten Long-Term Leasehold, d.h. ein der Langzeitmiete vergleichbares Recht, an Immobilien im Emirat Dubai erwerben könne. Dubai Marina und Emirates Hills waren die ersten Projekte, in denen Long-Term Leasehold angeboten wurde. Als Bauträger fungiert dort Emaar, einer von heute drei teils staatlich gehaltenen Bauträgern im Emirat Dubai neben Nakheel und Dubai Properties.
Im Mai 2002 verkündete H. H. Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum, der heutige Herrscher des Emirats Dubai sowie Vizepräsident und Premierminister der VAE, dass der Immobilienerwerb von sogenannten Freehold - zumindest in bestimmten Projektzonen - nicht mehr nur auf Einheimische und Angehörige der GCC-Staaten beschränkt sein solle, sondern der Erwerb von sogenanntem Freehold-Eigentum jedermann offenstehe.
Mittlerweile bietet fast jedes der sieben Emirate auch Ausländern die Möglichkeit, Immobilien auf Freehold- oder Long-Term Leasehold-Basis zu erwerben. Der lokale Immobilienmarkt hat sich damit zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt und ist in den Blickpunkt des Interesses auch internationaler Investoren gerückt.