Handelsvertreterrecht
1. Schutzrechte bei registrierter Handelsvertretung
Sofern eine Registrierung der Vertretung bei der zuständigen Behörde möglich ist und auch durchgeführt wird, finden automatisch die extrem vertreterschützenden Regelungen des UAE Commercial Agency Law Anwendung. Diese Bestimmungen sind einzelvertraglich nicht abdingbar.
Ein eingetragener Handelsvertreter genießt beispielsweise per Gesetz Exklusivität in dem ihm zugewiesenen Territorium. Zudem steht ihm ein Provisionsanspruch auf alle Produkte zu, die seiner Vertretung unterfallen und in seinem Territorium verkauft werden. Dies gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter nicht an dem Geschäftsabschluss beteiligt war. Auch kann der Handelsvertreter bei Unstimmigkeiten mit dem Prinzipal einen Importstopp bei den Zollbehörden bewirken.
Die dem Handelsvertreter durch das UAE Commercial Agency Law eingeräumten Rechte bestehen solange, bis die Vertretung aus dem Register gelöscht ist.
Die vorgenannten Schutzrechte greifen nicht, sofern die Handelsvertretung nicht eingetragen ist.