Handelsrecht, Handelsvertreter, Eigenhändler

Handelsvertreterrecht

3. Vertragsgestaltung

Wegen der weitreichenden Schutzrechte eines eingetragenen Handelsvertreters kommt der Auswahl des Vertriebspartners besondere Bedeutung zu. Vor dessen Bestellung ist zudem abzuwägen, den Handelsvertretervertrag nicht registrierungsfähig zu halten. In jedem Fall sollten bei der Vertragsgestaltung die lokalen rechtlichen Besonderheiten Berücksichtigung finden, vor allem um eine künftige Nichtverlängerung bzw. Kündigung bei Fehlverhalten des Handelsvertreters bestmöglich rechtfertigen zu können.