Handelsrecht, Handelsvertreter, Eigenhändler

Handelsvertreterrecht

2. Beendigung einer registrierten Vertretung

Bloßer Zeitablauf eines befristeten Vertrags reicht nach neuster Rechtslage nicht mehr aus, um die Löschung einer eingetragenen Vertretung zu bewirken. Es erfordert vielmehr das Vorliegen eines wichtigen Grunds, um einen befristeten Vertrag nicht verlängern zu müssen. Ein unbefristeter Vertrag bedarf zur Kündigung ebenfalls eines wichtigen Grunds.

Im Ergebnis wird sich der Hersteller in den meisten Fällen nur durch Leistung einer hohen Ausgleichszahlung von einem registrierten Handelsvertreter lösen können.