Unternehmensgründung
1. Gründung im Staatsgebiet der VAE
Eine Unternehmensgründung ist in jedem der sieben Emirate möglich. Im Rahmen der lizenzierten Tätigkeit ist die Gesellschaft weitgehend frei, in den gesamten VAE ihre Geschäftsaktivitäten zu entfalten.
Eine der verbreitetsten Rechtsformen, vor allem bei der Beteiligung ausländischer Geschäftspartner, stellt die sogenannte Limited Liability Company (LLC) dar. Sie ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Gemäß dem lokalen Gesellschaftsrecht, das auf föderaler Ebene die maßgebende Rechtsgrundlage bildet, müssen - derzeit noch - mindestens 51% der Geschäftsanteile in der Hand eines Einheimischen oder einer Gesellschaft, die zu 100% von lokalen Staatsangehörigen gehalten wird, liegen. Seit Juni 2009 können die Gesellschafter die Höhe des Stammkapitals selbst festlegen. Zuvor mussten wenigstens AED 150.000 bzw. im Emirat Dubai AED 300.000 erbracht werden.
Sofern keine Handelsaktivitäten ausgeübt werden sollen, kommt auch das Gründen einer unselbständigen Zweigniederlassung einer ausländischen Muttergesellschaft, einer sogenannten Branch, in Betracht. Dabei ist - anders als bei der LLC - kein Gesellschaftskapital aufzubringen. Es muss indes eine Bankgarantie in Höhe von AED 50.000 gestellt werden.