Arbeitsrecht, Kündigungsgrund, Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht

2. Begründung des Arbeitsverhältnisses

Bei Begründung des Arbeitsverhältnisses ist besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages zu legen. Dabei sind nicht nur die lokalen rechtlichen Besonderheiten zu beachten, sondern auch die konkreten Gegebenheiten im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letzteres spielt vor allem bei ausländischen Arbeitnehmern eine Rolle, die von ihrer ausländischen Muttergesellschaft für eine lokale Niederlassung des Unternehmens in den VAE tätig sind.

Der Arbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Auswirkungen hat dies insbesondere auf Kündigungsmöglichkeiten sowie etwaige Abfindungs- und Schadensersatzansprüche.

In Bezug auf den Inhalt des Arbeitsvertrages kann von den Bestimmungen des UAE Labour Law nur zum Vorteil des Arbeitnehmers einzelvertraglich abgewichen werden.